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Winterdienst12. November 20254 Min. Lesezeit

Räum- und Streupflicht in Bayern: Was Eigentümer in Nürnberg wirklich wissen müssen

Zwischen 7 und 20 Uhr muss geräumt sein – aber das ist nicht alles. Welche Stadtteilsatzungen abweichen, wer haftet, und warum die Dokumentation am Ende oft wichtiger ist als das Streugut selbst.

Geräumter Gehweg vor einem Mehrfamilienhaus im Winter

In Bayern gilt grundsätzlich: Werktags muss zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und gestreut sein, sonntags und an Feiertagen ab 8 Uhr. Klingt einfach, ist es in der Praxis aber nicht.

Die Stadt Nürnberg hat in einzelnen Stadtteilen abweichende Regelungen, vor allem entlang der Hauptachsen wie Fürther Straße oder Bayreuther Straße. Dort müssen Gehwege auf einer Breite von 1,50 m durchgehend frei sein – auch nachts, wenn es weiterschneit.

Was die meisten Eigentümer unterschätzen: Im Schadensfall (jemand stürzt und bricht sich den Arm) ist nicht entscheidend, ob Sie geräumt haben – sondern ob Sie es beweisen können. Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Foto, GPS-Standort und Uhrzeit.

Wenn Sie die Räum- und Streupflicht abgeben wollen, brauchen wir nur die Adresse, die Größe der Fläche und die Information, ob Streugut vorhanden ist oder von uns gestellt werden soll. Saisonvertrag von November bis März, kündbar zum Ende der Saison.

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